17. Rodelrennen Melchsee-Frutt
12. März 2023

Rennreglement

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4.

 

Die Grundbestandteile der Rodel (Kufen, Beinlinge, Böcke, Holme) müssen aus Holz gefertigt sein. Für Doppelsitzerrodel ist eine Verlängerung nach hinten (zum Festhalten) erlaubt,
wobei die Wahl des Materials (Holz oder Aluminium) freigestellt bleibt.

Gewicht der Sportrodel: Einsitzer 10 kg - Doppelsitzer 11 kg. Dieses Maximalgewicht der Rodel schließt das angebrachte Zubehör mit ein.

Abmessungen:
Spurweite, gemessen an den Innenkanten der Laufschienen max. 450 mm
Höhe der Rodel bis Unterkante Böckl (vorne und hinten) 130 mm
(meßbar an 3 Stellen - Außen und Mitte - siehe Zeichnung)
Stärke (Höhe) der Böcke mind. 30 mm max. 60 mm
Gesamthöhe der Rodel (Bankhöchstpunkt darf nicht höher sein als der Holm) max. 230 mm
Freiwinkel (Schrägstellung) der Laufschiene max. 25 °
Gesamtstärke der Laufschiene mind. 2 mm max. 6 mm
Beschaffenheit der Einzel- und Doppelschiene: nur Stahlschiene
(keine Buntmetalle bzw. Belagschienen)
mit (*)
mind. 90
*(national darf die Doppelschiene in ihrer jetzigen Form noch bis Sommer 2005
verwendet werden)

Allgemeine Bestimmungen:
Vorder-, Seitenauf- bzw. -abbauten zur Sitzstabilisierung des Athleten sind verboten.
Eingebaute Schaumstoffteile zur Verbesserung des Sitzkomforts dürfen inc. der Sitzplane
bei den Böcken nicht nach oben über die Holme hinausragen.
Der Athlet darf aus Sicherheitsgründen mit der Rodel nicht fix verbunden sein
(Klettverschluß bzw. Riemen mit Klettverschluß sind erlaubt)
Der Holm ist eine durchgehende Stange aus Holz mit mindestens 20 mm und höchstens
40 mm
Durchmesser. Dieser muß am Böckl verschraubt sein.
Die beiden Kufen dürfen nicht versetzt sein;
Druckpunkt muß Mitte Kufe sein (siehe Zeichnung). Die Kufen dürfen maximal parallel bis zur Verlängerung der Außenlinie der Beinlinge nach außen geneigt sein und das Profil der Kufe muss eine rechteckige Grundform aufweisen (nicht konisch gehobelt, die Kanten können jedoch gebrochen sein).
Eine Verkleidung der Beinlinge ist nicht erlaubt.

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